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Nebenkostenabrechnung prüfen

Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung meinen dasselbe. Im Gesetz heißt es Betriebskosten – § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts übertragen, nichts gespeichert und nichts an eine KI geschickt. Dies ist keine Rechtsberatung – das Werkzeug rechnet Fristen nach dem Gesetzeswortlaut aus und nennt zu jedem Schritt die Vorschrift.

1. Abrechnungsfrist

Angaben zur Abrechnung

Es werden nur zwei Datumsangaben aus Ihrer Nebenkostenabrechnung gebraucht. Name, Anschrift, Wohnung oder Beträge gehören hier nicht hinein und werden auch nicht abgefragt.

Ohne Zugangsdatum wird nur das Ende der Abrechnungsfrist berechnet. Mit Zugangsdatum kommt die Einwendungsfrist des Mieters dazu.

2. Positionen der Abrechnung

Positionen eintragen

Eine Position pro Zeile, so wie sie in der Abrechnung steht. Beträge dürfen dranbleiben – sie werden abgetrennt und nicht weiter verwendet. Überschriften und Summenzeilen dürfen ebenfalls stehen bleiben.

Bitte keine personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Wohnungsnummer oder Mietvertragsnummer gehören hier nicht hinein. Zwar verlässt nichts von dem, was Sie eingeben, Ihren Browser – aber was gar nicht erst eingegeben wird, kann auch nicht versehentlich weitergegeben werden.

Rechtsgrundlagen aus der Wissensbasis von Inspectora, importiert von gesetze-im-internet.de. Jeder Rechenschritt auf dieser Seite nennt seine Vorschrift und verlinkt sie. Maßgeblich ist immer der amtliche Text.