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Nebenkostenabrechnung prüfen

Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung meinen dasselbe. Im Gesetz heißt es Betriebskosten – § 556 BGB und die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Dies ist keine Rechtsberatung – das Werkzeug rechnet Fristen nach dem Gesetzeswortlaut aus und nennt zu jedem Schritt die Vorschrift.

1. Abrechnungsfrist

Angaben zur Abrechnung

Es werden nur zwei Datumsangaben aus deiner Nebenkostenabrechnung gebraucht. Name, Anschrift, Wohnung oder Beträge gehören hier nicht hinein und werden auch nicht abgefragt.

Ohne Zugangsdatum wird nur das Ende der Abrechnungsfrist berechnet. Mit Zugangsdatum kommt die Einwendungsfrist des Mieters dazu.

2. Positionen der Abrechnung

Positionen eintragen

Eine Position pro Zeile, so wie sie in der Abrechnung steht. Beträge dürfen dranbleiben – sie werden abgetrennt und nicht weiter verwendet. Überschriften und Summenzeilen dürfen ebenfalls stehen bleiben.

Bitte keine personenbezogenen Daten: Name, Anschrift, Wohnungsnummer oder Mietvertragsnummer gehören hier nicht hinein. Was gar nicht erst eingegeben wird, kann auch nicht versehentlich weitergegeben werden.

Rechtsgrundlagen aus der Wissensbasis von Inspectora, importiert von gesetze-im-internet.de. Jeder Rechenschritt auf dieser Seite nennt seine Vorschrift und verlinkt sie. Maßgeblich ist immer der amtliche Text.

Einzelne Fragen – etwa bis wann die Abrechnung für 2025 kommen muss oder was die Verordnung zu Rauchmeldern sagt – beantworten die Seiten unter Wissen.